FLÜCHTLING IN KRITISCHEM ZUSTAND AUSGELIEFERT

Nach 55 Tagen Hungerstreik wurde Metin Aydin nach Deutschland abgeschoben

Corsin Zander

Ob Metin Aydin (34) im letzten Moment noch etwas zu seiner Auslieferung sagen konnte, ist fragwürdig. Nach über 50 Tagen im Hungerstreik und mehreren Tagen im Durststreik war Aydin dafür wohl zu sehr geschwächt.

Ein Hungerstreik verhindere die Auslieferung nicht, sagt Folco Galli, Sprecher des Bundesamtes für Justiz (BJ). «Die zuständigen Ärzte befanden Aydin für transportfähig.» Am vergangenen Donnerstag wurde Aydin in einem Krankenwagen über die Grenze gefahren und den deutschen Behörden übergeben.

Metin Aydin, kurdischer Flüchtling mit französischem Pass, wird verdächtigt, seit 2008 in Deutschland eine Führungsfunktion in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ausgeübt zu haben. Unter anderem soll er dabei junge Mitglieder angeworben haben. Aydin widerspricht dieser Darstellung.

Im Juli vergangenen Jahres wurde Aydin auf der Zugfahrt von Biel nach Zürich in der Nähe von Würenlos AG von Grenzwächtern kontrolliert und angehalten. Daraufhin sass er in Auslieferungshaft. Aydins Anwalt, Marcel Bosonnet, zweifelt die Auslieferung aus verschiedenen Gründen an: «Das Bundesamt ignorierte ein noch offenes Asylverfahren von Metin Aydin.» BJ-Sprecher Galli bezeichnet das Schweizer Asylverfahren als «irrelevant», weil er in Frankreich bereits anerkannter Flüchtling ist. Sein Flüchtlingsstatus schütze ihn aber nur vor einer Auslieferung in sein Heimatland. Darauf, dass Aydin in Deutschland politisch verfolgt werde, trat das Bundesgericht nicht ein.

Bosonnet kritisiert weiter, dass es den Paragrafen 129b des deutschen Strafgesetzbuches, der die Mitgliedschaft in ausländischen terroristischen Vereinigungen unter Strafe stellt, in der Schweiz nicht gebe. «Die Schweiz darf einem Auslieferungsbegehren nicht nachkommen, wenn das angelastete Vergehen hierzulande nicht strafbar ist», sagt Bosonnet. Hierbei widerspricht das Bundesstrafgericht jedoch: Das angelastete Vergehen würde auch in der Schweiz bestraft.

Am schlimmsten findet Bosonnet, dass Metin Aydin in einem «äusserst kritischen Gesundheitszustand» ausgeliefert wurde: «Es scheint, als habe man meinen Mandanten wie eine heisse Kartoffel abgeschoben.» In der Tat beantragte das Zürcher Bezirksgericht, den inhaftierten in das Inselspital in Bern zu verlegen. Dort hungerte Aydin weiter. Der zuständige Arzt sagte gegenüber Bosonnet, dass er mit einer Zwangsernährung nicht einverstanden wäre.

Darüber, was mit Aydin geschehen wäre, wenn er nicht hätte ausgeliefert werden können, möchte Galli nicht spekulieren: «Es lief rechtsstaatlich alles korrekt ab. Metin Aydin wurde den deutschen Behörden übergeben, damit sind diese nun für den Fall zuständig.» Aydin droht in Deutschland eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Metin Aydin (34)

Der kurdische Flüchtling wird beschuldigt, er habe in Deutschland Mitglieder für eine terroristische Vereinigung angeworben.

Quelle: http://m.sonntagonline.ch/ipad/articleView.htm?article=bGluZTJfTkFUX2xpbmUyLTA0XzExXzIwMTJfU29ubnRhZ19SZWRha3Rpb25fdjFfMTA2NTU3MA%3D%3D&fb_source=message

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